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Verpflichtende Verhaltensregeln am UTCT ab dem 19.05.2021

Liebe Mitglieder, liebe Sportler!

Wie ihr aus den Medien wisst, kommen ab morgen lang ersehnte Öffnungsschritte!

Diese Schritte beruhen auf einer neuen Verordnung der Bundesregierung!

Laut dieser Verordnung sind ab sofort auch neue Regeln am UTCT einzuhalten. 

Folgende Regeln gelten auf unserer Sportstätte ab dem 19.05.2021:

 

Das Betreten der Anlage (FFP2-Maske erforderlich) ist nur jenen Personen (getestet, geimpft oder genesen, in Folge kurz GGG) gestattet, 

die zumindest einen der erlaubten Nachweise erbringen können (siehe Verhaltensregel)

Dieser Nachweis ist beim Betreten der Sportstätte mitzuführen.

Alle Verhaltensregeln sind dem Folder zu entnehmen.

Der Nachweis (GGG) wird seitens des Vorstandes durch Stichproben überprüft.

Falls dem nicht Folge geleistet wird bzw. die 3G Regel nicht zutrifft, wird der Spieler aufgefordert die Sportanlage zu verlassen. 

 

Verhaltensregel am UTCT ab dem 19.05.2021

Verordnung der Regierung

Alle Spieler, welche tatsächlich spielen, müssen bei der Platzregistrierung angegeben werden. 

 

Wir bitten euch diese Regeln einzuhalten!

 

Mit sportlichen Grüßen

 

Euer Vorstand

Verpflichtende Verhaltensregeln am UTCT ab dem 19.05.2021
User ImageChristoph Schmidt, 18. Mai 2021